Heute Grundsatzurteil – Musiktausch im Netz: Eltern haften nicht, wenn… →
Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben.
Endlich mal gute Nachrichten zu dem Thema Haftbarkeit bei Filesharing.
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