LG Hamburg: Zitate aus E-Mail-Korrespondenz verletzen allgemeines Persönlichkeitsrecht →
Das LG sah hierin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da der Kläger auch ohne ausdrücklichen Hinweis an den Ex-Studenten erwarten durfte, dass seine Äußerungen in der E-Mail den Rahmen dieses Dialogs nicht verlassen.
Kurz zusammengefasst: E-Mails ungefragt zu zitieren und zu publizieren ist nicht okay.