Kürzlich wurde ich bei der Entwicklung einer Software gefragt, ob es akzeptabel ist, die Do-Not-Track-Funktion eines Browsers zu ignorieren, um genauer zu bestimmen, woher die Benutzer stammen, die diese Anwendung nutzen. Obwohl ich kein Experte für Datenschutz bin, stieß dieses Vorgehen bei mir negativ auf. Schließlich verwendet der Benutzer oder das Unternehmen, das die Browserkonfiguration setzt, diese Einstellung bewusst, und das kann man mit einer Ablehnung von Tracking gleichsetzen. Dieser Standpunkt wird auch vom Landgericht Berlin geteilt.
Do-Not-Track
Schon ein bisschen Staub drauf. Der Beitrag ist älter als ein Jahr. Vielleicht hat sich seitdem etwas geändert.
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