Der Einsatz des Schufa-Scorings für automatische oder teilautomatische Entscheidungen bezüglich Vertragsabschlüssen ist nach DSGVO unzulässig . Eine effektive Kontrolle ist kaum möglich. Verstöße gegen die DSGVO können Unternehmen mit Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.
Schufa-Scorings
Schon ein bisschen Staub drauf. Der Beitrag ist älter als ein Jahr. Vielleicht hat sich seitdem etwas geändert.
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