Stefan Krempl schreibt in »Bundesrat will DSGVO-Abmahnungen generell untersagen« für heise.de
Laut der Initiative sollen Firmen nicht mehr nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Konkurrenten vorgehen können, weil diese möglicherweise gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wie die DSGVO verstoßen haben. Das bedeutet, dass Datenschutzverletzungen generell von einer Abmahnung und Verfolgung nach dem UWG ausgeschlossen wären.
Das hört sich für mich an wie der Wunsch, die Pflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) lockerer zu handhaben. Meiner Überzeugung nach sollten diejenigen, die sich an die Vorgaben halten, keine Angst vor möglichen rechtlichen Schritten der Konkurrenz haben. Ich kann dem Vorschlag daher auch nicht befürworten.
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