Florian Pillau schreibt in »Bundesrat billigt Gesetzesreform: Mehr Gründe für Schaffung neuer Tempo-30-Zonen« für heise.de

Von nun an gelten zur Begründung gleichberechtigt auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung. Die Bestimmung muss nicht mehr zwingend die Verkehrssicherheit verbessern oder den Verkehrsfluss zu erleichtern. An Spielplätzen, viel begangenen Schul- und Fußgängerwegen sowie Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Zonen sollen die Behörden jetzt leichter Tempo-30-Regelungen einrichten können.

Die Tatsache, dass wir überhaupt eine gesetzliche Regelung dafür benötigen, unterstreicht einmal mehr unseren Status als nationales Automobil-Mekka.