Kathrin Schmid schreibt in »Schutz gegen sexualisierte Gewalt: Kommt die “Chatkontrolle”?« für tagesschau.de
Außerdem müssten Nutzerinnen und Nutzer der automatisierten Durchleuchtung erst zustimmen. Tun sie das nicht, könnten sie keine Bilder und Videos mehr auf der jeweiligen Plattform verschicken.
Seien wir ehrlich, glaubt wirklich jemand, dass ein Individuum, welches sich an der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte beteiligt, sich vorab die Genehmigung zur Überwachung einholt? Die Täter würden einfach ihre Kommunikationswege ändern oder andere Plattformen nutzen. Die Informationen zur genutzten Plattform werden höchstens noch über die überwachten Chats geteilt. Dieses vorgeschlagene Gesetz würde also nur diejenigen überwachen, die keine solchen Inhalte teilen.
Die nachfolgende Aussage offenbart, wie wenig Expertise vorhanden ist oder herangezogen wurde.
Er sei der Meinung, es dürften gar keine Handys in Umlauf sein, die es überhaupt ermöglichen, mit “solchem Material umgehen zu können, es also zu öffnen, zu bearbeiten oder zu versenden”. Dies sei, soweit er wisse, technisch möglich.
Nein, technisch lässt sich dieses Problem nicht lösen, ohne eine vollständige Bevölkerung unter pauschalen Verdacht zu stellen.
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