handelsblatt.com schreibt in »Bundestag beschließt klarere Regeln zur Bezahlung«

Das Kernargument dieser Einschätzung: Auch für leitende Betriebsräte dürfe als Vergütungsmaßstab nur dasjenige Niveau herangezogen werden, auf dem Beschäftigte mit vergleichbaren Aufgaben stünden - und zwar zu Beginn der jeweiligen Tätigkeit.

Interessantes Urteil: Es bleibt offen, an welche vergleichbaren Aufgaben die Bezahlung angepasst werden soll – ob an außertarifliche Manager oder leitende Tarifbeschäftigte. Dies wird wohl individuell zwischen Arbeitgebern und Sozialpartnern verhandelt werden müssen.