handelsblatt.com schreibt in »Bundestag beschließt klarere Regeln zur Bezahlung«
Das Kernargument dieser Einschätzung: Auch für leitende Betriebsräte dürfe als Vergütungsmaßstab nur dasjenige Niveau herangezogen werden, auf dem Beschäftigte mit vergleichbaren Aufgaben stünden - und zwar zu Beginn der jeweiligen Tätigkeit.
Interessantes Urteil: Es bleibt offen, an welche vergleichbaren Aufgaben die Bezahlung angepasst werden soll – ob an außertarifliche Manager oder leitende Tarifbeschäftigte. Dies wird wohl individuell zwischen Arbeitgebern und Sozialpartnern verhandelt werden müssen.
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