Was für ein interessantes Dilemma! Die EU hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt, um die Einhaltung des Datenschutzes sicherzustellen. Das Europäischen Parlamen hat striktere Datenschutzverordnungen (DSGVO) verabschiedet. Ironischerweise bestätigt der Datenschutzbeauftragte die Verletzung dieser Bedingungen aufgrund des Einsatz von Microsoft durch die EU-Kommission, nur um in der Folge von dieser Kommission verklagt zu werden.
Andreas Wilkens schreibt in »Streit über Microsoft 365: EU-Kommission verklagt EU-Datenschutzbeauftragten« für heise.de
Der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski hatte drei Jahre lang die rechtlichen Aspekte der Verwendung von Microsoft 365 in der EU-Kommission untersucht. Im März dieses Jahres sagte er, die Kommission habe gegen mehrere Vorgaben aus der speziellen Datenschutzverordnung für die EU-Institutionen verstoßen. Insbesondere habe die Kommission keinen ausreichenden Schutz persönlicher Informationen gewährleistet, die über MS 365 in Drittstaaten wie die USA gehen.
Dieses Szenario ist aus mehreren Gründen bedeutsam. Erstens stellen wir uns die Frage, ob für die Kommission andere Normen gelten als für den Rest von uns? Zweitens, welche Botschaft sendet das, wenn die EU-Kommission ihre eigene Kontrollinstanz verklagt hat? Solche Vorgehensweise könnte dazu führen, dass Datenschutzbeauftragte zögern, auf Missstände hinzuweisen, was die DSGVO letztlich zu einer zahnlosen Entität machen könnte. Tatsächlich sägt dies an den Grundpfeilern unserer datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die Weitestgehend dazu dienen sollten, Vertrauen in unsere digitalen und persönlichen Informationen zu wahren.
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