Michael Linden schreibt in »ChatGPT kann ohne Rechteverletzung nicht trainiert werden« für golem.de

OpenAI behauptet laut dem Bericht, dass praktisch jede Form des menschlichen Ausdrucks, von Blogbeiträgen bis hin zu Softwarecode, unter den Schutz des Urheberrechts fällt. Folglich, so argumentiert das Unternehmen, wäre die Entwicklung von KI-Systemen, die den Bedürfnissen der heutigen Gesellschaft gerecht werden, nicht möglich, wenn sie auf gemeinfreie Werke beschränkt wären, die vor über einem Jahrhundert geschaffen wurden.

Ich finde diese Aussage falsch. Es ist genauso unzutreffend wie die Behauptung, dass ein neuronales Netz ohne Einhaltung des Datenschutzes gewartet werden kann.

Natürlich wäre es möglich, die nötigen Rechte zu erwerben, indem man Anreize schafft. Wenn OpenAI zum Beispiel ein Programm aufsetzen würde, bei dem Urheber ihre Werke freigeben und dafür finanziell entlohnt werden, könnten sie die erforderlichen Rechte legal erwerben. Doch das Unternehmen möchte seit Kurzem Gewinne erzielen und es ist mittlerweile gängige Praxis, so viele Daten wie möglich abzusaugen.