Stefan Krempl schreibt in »Faesers Fahndungsplan: Kritik an “Totalüberwachung des öffentlichen Raums"« für heise.de
Dirk Peglow, Vorsitzender des Bunds deutscher Kriminalbeamter (BDK), stellte sich dagegen voll hinter den Vorschlag von Faeser. Es könne nicht sein, bezog er sich auf den jüngsten RAF-Fahndungsfall, “dass die Polizeibehörden bei der Ermittlung von unbekannten Tatverdächtigen das Internet aussparen müssen, während investigative Recherchenetzwerke es nutzen können.” 2020 forderten andere Polizeigewerkschaften indes ein Verbot insbesondere der Gesichtssuchmaschine PimEyes.
Obwohl ich grundsätzlich skeptisch bin, wenn es um die Nutzung persönlicher Daten zur Überwachung der Bevölkerung geht, kann ich diese Forderung nachvollziehen. Warum sollte die Polizei nicht auf legal verfügbare Tools und Daten zugreifen dürfen, die jedem im Internet zugänglich sind?
In der Realität werden diese Daten und Werkzeuge wahrscheinlich ohnehin genutzt, nur spricht niemand offen darüber. Anstatt der Exekutive den Zugang zu bereits verfügbaren Mitteln zu verbieten, sollten wir lieber Maßnahmen ergreifen, um die Erstellung solcher Datenbanken und Tools zu regulieren.
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