Constanze Kurz schreibt in Staatliches Hacken: Heimliche Wohnungsdurchsuchung mit Staatstrojaner für netzpolitik.org

Ganz so ernst scheinen es die Koalitionäre indes nicht zu meinen, denn die heimliche Wohnungsdurchsuchung, bei der eine Spionagesoftware auf dem heimischen Computer hinterlassen wird, ist ein unverhohlener Angriff des Staates auf diesen geschützten Kernbereich. Da helfen auch keine Löschpflichten und ein Verbot der Weitergabe von Daten, die den Kernbereich eines Menschen betreffen. Denn dann ist in diesen geschützten Bereich eben doch schon eingegriffen worden, das Kind also im Brunnen.

Abgesehen davon, dass dieses Gesetz verfassungsrechtlich bedenklich ist, erweist es sich auch als weitgehend nutzlos. Seitdem Smarthome-Technologien auf dem Markt sind, sind in vielen Haushalten bereits zahlreiche Sensoren und Kameras installiert. Ein heimlicher Zugriff auf private Räume wird dadurch kaum möglich. Personen, die illegale Aktivitäten planen, werden sich vermutlich ohnehin gegen solche Maßnahmen schützen. Letztlich richtet sich das Gesetz daher eher gegen unbeteiligte Bürger und trifft vor allem diejenigen, die sich den Schutz ihrer Privatsphäre in den eigenen vier Wänden leisten können oder wollen.