Sven Festag schreibt in »Bitkom will Datenschutz für KI-Training lockern« für heise.de

Das Training von KI-Modellen mit personenbezogenen Daten soll als berechtigtes Interesse von Unternehmen anerkannt werden, heißt es in einem Positionspapier von Bitkom. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten nur unter definierten Voraussetzungen. Eine von ihnen ist die Wahrung sogenannter berechtigter Interessen. Bislang ist nicht geklärt, ob die Entwicklung und Verwendung von künstlicher Intelligenz dazu zählen. Mit der Stellungnahme des EDSA soll es diese Klarheit geben. Zwar sind diese nicht rechtlich bindend, aber der Europäische Gerichtshof und nationale Gerichte orientieren sich an ihnen.

Es stimmt mich bedenklich, wenn man verlangt, unseren hohen Standart des Datenschutzes, den wir in Deutschland und generell in Europa setzen, durch aufgrund eines Hypes abzuschwächen.

Das wird problematisch, da die Hersteller von KI-Modellen bislang nicht in der Lage sind, diese personenbezogenen Daten entsprechend der DSGVO Vorgaben zu löschen oder zu korrigieren.

Gleichzeitig könnte es ein außerordentliches Alleinstellungsmerkmal sein, ein Modell zu entwickeln, dass das Etikett „datenschutzfreundlich“ tragen dürfte.