Gesellschaft für Informatik (GI) schreibt in »Digitale Souveränität adé «

Google ist aufgrund der Rechtslage in den USA nicht dazu in der Lage, einen souveränen Dienst in diesem Sinne anzubieten. Ein „souveräner Dienst“ muss alle Souveränitätskriterien erfüllen (Privacy, Integrität, Verfügbarkeit). Die Vereinbarung betrifft nur „Datensouveränität“ (bei uns Privacy), als wäre damit alles erfüllt. Was bei allen „Confidentiality“-Versprechen unerreichbar bleibt, ist der Teil Verfügbarkeit. Der US-Präsident kann immer das Licht ausschalten.