Diese Nachricht ist mir heute ins Auge gefallen und ich fand sie durchaus bemerkenswert.
Tagesspiegel Background schreibt in »Vergabe: Cloud-Wechselfähigkeit in die Novelle schreiben«
Cloud-Wechselfähigkeit sollte als Anforderung in der Vergabeverordnung verankert werden, fordert das Zentrum Nachhaltige Transformation (ZNT). In einer Stellungnahme zum Vergabebeschleunigungsgesetz des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE), die Tagesspiegel Background vorliegt, schlagen sie einen Passus vor, der in die Vergabeverordnung aufgenommen werden soll. Der Inhalt: Eine Behörde müsse eine IT-Lösung in jeder Cloud ihrer Wahl nutzen und „nach Vertragsende durch eine andere ersetzen“ können. Diese Möglichkeiten solle der Anbieter „weder rechtlich noch tatsächlich“ beschränken dürfen. Dieser Zusatz soll die Vergabeverordnung in dem Paragrafen ergänzen, der die Leistungsbeschreibung bei öffentlichen Aufträgen regelt.
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