Das Bundesamt für Sicherheit schreibt in »SBOM: Internationale Behörden veröffentlichen gemeinsames Zielbild« auf bsi.bund.de

Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) werden SBOMs als eine Grundlage für die Behandlung von Schwachstellen in Produkten mit digitalen Elementen auf dem europäischen Markt verpflichtend vorgeschrieben. Um den Umgang mit SBOMs bereits heute einfacher zu gestalten, hat das BSI die Technische Richtlinie TR-03183-2 mit formellen und fachlichen Vorgaben zu SBOM als Handreichung veröffentlicht. In der TR-03183-2 werden zum Beispiel notwendige Datenfelder, der Umfang und die möglichen Formate definiert.