Tagesspiegel Background schreibt in »EU-Richtline oder EU-Akt: Digital Networks Act: Bundesregierung spricht sich für Richtlinie aus«

Auf diese nationalen Besonderheiten geht die Regierung an verschiedenen Stellen genauer ein. Denn gerade beim Glasfaserausbau sind andere Mitgliedsstaaten schon deutlich weiter als Deutschland. Deshalb ist es aus Sicht der Regierung nicht sinnvoll, in dem geplanten Rechtsakt ein EU-weites Abschaltdatum für Kupfernetze vorzugeben. Ein solches Datum sei ein zu starker Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Telkos. Nach geltendem Recht kann derzeit hierzulande nur die Deutsche Telekom als Eigentümerin der Kupfernetze beantragen, diese in einer Region abzuschalten. Genau dieses Recht plant der Bund zu überarbeiten und hat bereits erste Eckpunkte vorgelegt (Tagesspiegel Background berichtete). Weiterhelfen könnte aber ein unverbindlicher Instrumentenkasten an Migrationskonzepten.

Ich teile nicht jede Entscheidung der Telekom, halte es aber für falsch, ihr die Freiheit zu nehmen, selbst über die Abschaltung des Kupfernetzes zu entscheiden. Dabei geht es im Kern um wirtschaftliche Interessen. Anders als bei Funknetzen wird die Infrastruktur nach einer Abschaltung nicht weitergenutzt, die Leitungen bleiben einfach im Boden. Die Stilllegung dient vor allem dazu, andere Geschäftsmodelle zu fördern. Die Telekom sollte das Netz so lange betreiben dürfen, wie es wirtschaftlich sinnvoll ist.

Gleichzeitig hat sie damit die Möglichkeit, den Wettbewerb zu beeinflussen. Eine enge Abstimmung mit der Bundesnetzagentur könnte helfen, hier für mehr Fairness zu sorgen.