Stefan Krempl schreibt in »Gutachten: US-Behörden haben weitreichenden Zugriff auf europäische Cloud-Daten« für heise.de

Die Reichweite der US-Gesetze endet hier jedoch nicht. Die Jurisdiktion der Vereinigten Staaten kann laut dem Gutachten nicht nur europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen erfassen. Sie hat auch das Potenzial, rein europäische Unternehmen zu treffen, sofern diese relevante geschäftliche Verbindungen in die USA unterhalten. Damit wird die Gefahr eines indirekten oder direkten Datenzugriffs auf einen weiten Kreis von Unternehmen ausgedehnt, die im europäischen Binnenmarkt operieren.

Golem berichtet in »Bundesinnenministerium: Für US-Zugriff auf deutsche Firmen genügt US-Niederlassung« ebenfalls und etwas ausführlicher.