Oliver Voß schreibt in »Start in Potsdam: So souverän ist Amazons Europacloud« hinter einer Paywalll von tagesspiegel.de
Neben der Sorge vor Datenabflüssen soll auch ein „Kill-Switch-Szenario“ ausgeschlossen werden, also das Abschalten von Diensten auf politischen Druck. „Wir können alles auf unbegrenzte Zeit weiterbetreiben und können auch Software im Extremfall selbst weiterentwickeln“, sagte Michael Hanisch, Technologiechef bei AWS Deutschland. Eine aktuelle Kopie der Quellcodes werde in hiesigen Rechenzentren gespeichert. Die Programme könnten in den europäischen AWS-Entwicklungszentren bei Bedarf gewartet oder ergänzt werden.
Ich bin weiterhin skeptisch gegenüber den vermeintlich souveränen Lösungen der US-Konzerne. Zwar ist davon auszugehen, dass AWS Deutschland über ausreichend Personal und Fachwissen verfügt, um ein solches Angebot weiterzuentwickeln. Offen bleibt in der Berichterstattung jedoch eine zentrale Frage: Wie aktuell ist die zugrunde liegende Kopie des Quellcodes überhaupt? Sollte im Ernstfall auf Basis einer stark veralteten Version weitergearbeitet werden müssen, wäre damit wenig gewonnen. Im folgenden Zitat wird meine Skepsis erneut unterstrichen.
Durch die deutschen Gesellschaften soll auch der Zugriff von US-Behörden auf Grundlage des Cloud Acts erschwert werden. „Alle Anfragen von Gerichten werden innerhalb der EU beantwortet“, sagt Hanisch. Damit sei man nur an EU-Recht gebunden und die Haftungsfrage in Streitfällen anders. Der AWS-Manager weist aber auch darauf hin, dass auf Grundlage des Cloud Acts noch nie Daten von Kunden außerhalb der USA herausgeben werden mussten – zumindest seit dem Jahr 2020, in dem entsprechende Dokumentationen begonnen wurden.
Beim Lesen entsteht der Eindruck, dass selbst der Autor nicht davon ausgeht, die souveräne deutsche Amazon-Cloud sei tatsächlich vor dem Cloud Act geschützt. Schließlich ist lediglich davon die Rede, der Zugriff werde erschwert, nicht ausgeschlossen.
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