tagesspiegel.de schreibt in »Neudefinition der Bundesregierung: Plan B für digitale Souveränität«
Inhaltlich entscheidend sei die Verfügbarkeit von Alternativen und Wahlmöglichkeiten. „Unsere Definition von Souveränität ist es, immer einen Plan B zu haben“, sagte Hölscher bei einer Veranstaltung des Bitkom. Schon im Januar hatte Tagesspiegel Background berichtet, dass die Wechselfähigkeit von Systemen ein wichtiges Element der Definition werden soll. Auch die Einflussfähigkeit auf Anbieter, technologische Gestaltungsfähigkeit, die Resilienz der Infrastruktur und die Förderung wirtschaftlicher Wertschöpfungsfähigkeit sind Teil der Begriffsbestimmung.
Die Neudefinition ist aber innerhalb der Bundesregierung noch nicht final abgestimmt. Im nächsten Schritt soll die Definition auch mit Frankreich diskutiert werden, Ziel ist eine gemeinsame Definition.
Begriffserklärung:
deutsche digitale Souveränität, die
[ˈdɔʏ̯tʃə digiˈtaːlə zoveʁɛniˈtɛːt]Bedeutung:
Überzeugung, dass ein Plan B zwingend existieren muss, selbst wenn feststeht, dass Plan A niemals verlassen wird.
europeische digitale Souveränität, die
[ˌʔøʏ̯ʁoˈpɛːɪʃə digiˈtaːlə zoveʁɛniˈtɛːt]Bedeutung:
Aufforderung, verdammt noch mal das zu tun, was Deutschland und Frankreich für richtig halten.
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