Rückwirkungsverbot
Das Bundesverfassungsgericht urteilt, »Die gesetzliche Regelung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen ist verfassungswidrig«. Obwohl der Einzelfall dieser Geschichte von unglaublicher Tragik geprägt ist, führt das Urteil zu einem positiven Ergebnis für alle Beteiligten. Es ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Möglichkeit eines Freispruchs. Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer ist verfassungswidrig. Ihre Rechtsgrundlage, § 362 Nr. 5 StPO, verstößt gegen Art. 103 Abs. 3 GG. Das in Art....