Haftbar gemacht
Mike Faust schreibt in »EU-Produkthaftungsrichtlinie: Anbieter haften für Softwarefehler« für golem.de Verwendet aber beispielsweise ein Drittanbieter Open-Source-Komponenten im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, kann er für dadurch entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Möglicherweise könnte dieses Phänomen dazu führen, dass Open Source Software seltener in proprietäre Software integriert wird. Allerdings halte ich das für unwahrscheinlich, da in vielen Bereichen schlichtweg kaum Alternativen vorhanden sind. Ich nenne hier gerne die Faustformel: je unspektakulärer die Aufgabe der Software, desto weniger Alternativen existieren. ...