Das WhatsApp-Urteil gegen eine Mutter betrifft uns (fast) alle → AGB von WhatsApp (nur zur Erinnerung: WhatsApp gehört Facebook) begehen wir alle mehrfach einen Rechtsbruch durch die Weitergabe der Telefonnummern Dritter an ein US-Unternehmen. Ohne die explizite Zustimmung der betreffenden Personen verletzen wir ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung, durch das Übertragen der Daten an ein Unternehmen bewegen wir uns in diesem Fall nicht mehr in einem rein privaten Bereich. Es gilt daher das Bundesdatenschutzgesetz, und wir sind als Nutzerinnen und Nutzer in der Haftung, denn wir wurden von WhatsApp auf all diese Tatsachen hingewiesen und haben zugestimmt.
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