KI-Modelle damit zu trainieren

Tom Leon Zacharek schreibt in »Urheberrecht: Indische Nachrichtenmedien verklagen OpenAI« für heise.de In Indien haben sich bekannte Nachrichtenmedien einer bestehenden Klage gegen die Entwickler von ChatGPT angeschlossen. Der Indian Express, die Hindustan Times und andere werfen OpenAI vor, ihre Inhalte wissentlich zu nutzen und zu speichern, um diese über ChatGPT auszuspielen und ihre KI-Modelle damit zu trainieren, fasst Reuters zusammen. Ich hatte hier schon mehrfach vermutet, dass es immer häufiger Forderungen nach der Lizenzierung von Inhalten zum Training von LLMS geben wird. ...

28. Januar 2025 · 1 Minute · 117 Wörter

GitHub Profile Roast

Ein kleines, witziges, aber nicht unbedingt nützliches Tool: »GitHub Profile Roast« bewertet mithilfe von ChatGPT ein GitHub-Profil deiner Wahl und liefert einen harten, aber ehrlichen Kommentar dazu. Der Quellcode ist öffentlich unter codenoid/github-roast verfügbar.

7. September 2024 · 1 Minute · 34 Wörter

Zehnmal höher

Ich bin gerade auf einen interessanten Artikel von Eva-Maria Weiß gestoßen: »ChatGPTs Stromverbrauch: Zehnmal mehr als bei Google«. In ihrem Artikel auf heise.de wird behauptet, dass der Stromverbrauch von ChatGPT zehnmal höher ist als der von Google. Allerdings wird auch deutlich, dass diese Aussage mit Vorsicht zu genießen ist. Viele der Angaben und Daten sind recht vage und nicht eindeutig belegt.

2. September 2024 · 1 Minute · 61 Wörter

Ohne Rechteverletzung

Michael Linden schreibt in »ChatGPT kann ohne Rechteverletzung nicht trainiert werden« für golem.de OpenAI behauptet laut dem Bericht, dass praktisch jede Form des menschlichen Ausdrucks, von Blogbeiträgen bis hin zu Softwarecode, unter den Schutz des Urheberrechts fällt. Folglich, so argumentiert das Unternehmen, wäre die Entwicklung von KI-Systemen, die den Bedürfnissen der heutigen Gesellschaft gerecht werden, nicht möglich, wenn sie auf gemeinfreie Werke beschränkt wären, die vor über einem Jahrhundert geschaffen wurden. ...

11. Juli 2024 · 1 Minute · 153 Wörter

Eigene private Accounts

Das Hamburger Arbeitsgericht urteilte1. Betriebsräte besitzen keine Mitbestimmungsbefugnis. Das betrifft die Duldung von hatGPT-Nutzung. Speziell über private Accounts der Mitarbeiter. Der Arbeitgeber gestattet dies. ChatGPT und auch andere Systeme der generativen Künstlichen Intelligenz werden dabei nicht auf den Computersystemen der Beteiligten zu 2. installiert. Die Nutzung der vorgenannten Tools erfolgt mittels Webbrowser und erfordert lediglich die Anlegung eines Accounts auf dem Server des jeweiligen Herstellers. Wollen die Mitarbeiter der Beteiligten zu 2. ChatGPT nutzen, müssen diese eigene, private Accounts anlegen. Dienstliche Accounts werden von der Beteiligten zu 2. zurzeit nicht erteilt. Sofern die Nutzung Kosten verursacht, müssen diese die Arbeitnehmer tragen. Die Beteiligte zu 2. hat keine Informationen, welcher ihrer Mitarbeiter einen Account eingerichtet hat; wann, in welchem Zusammenhang und wie lange er das Tool nützt und welche Informationen er gegenüber dem System preisgibt. ...

21. Januar 2024 · 1 Minute · 177 Wörter