Von Bußgeldern befreit
Benjamin Stiebel und Christiane Rebhan schreiben in »Wo beim NIS-2-Gesetz noch nachgebessert werden soll« für tagesspiegel.de Zwar seien die formulierten Sicherheitsanforderungen relativ gut und ausgewogen, räumt die Abgeordnete ein. „Das Problem ist ein Wirrwarr von Ausnahmeregeln und Intransparenz, insbesondere was den Staat selbst betrifft“. So dürften die meisten Bundesbehörden auf das Risikomanagement verzichten und seien anders als andere Akteure von Bußgeldern befreit. IT-Dienstleister der öffentlichen Hand seien zudem weitgehend ausgenommen, wodurch die IT-Sicherheit insgesamt unterwandert werde. Dass die Verwaltung von Bußgeldern befreit ist, ist üblich. Auch für Datenschutzverstöße müssen Behörden nicht zahlen. ...