Frankreich und Deutschland zur digitalen Souveränität

Das gemeinsame Papier von Frankreich und Deutschland zur digitalen Souveränität vom 17. Juni 2026 legt einen politischen Rahmen fest, mit dem Europa seine kritischen Abhängigkeiten von digitalen Technologien, Ressourcen, Produkten und Diensten aus Drittstaaten verringern soll. Diese Abhängigkeiten ziehen sich durch die gesamte technologische Kette, von der IT-Infrastruktur über Software bis hin zu Datenverarbeitung und künstlicher Intelligenz. Das Papier bündelt defensive und proaktive Maßnahmen, verbindet Resilienz, Wettbewerbsfähigkeit und technologische Fähigkeiten und definiert digitale Souveränität über sechs Kerndimensionen. Konkrete Schwächen bleiben allerdings sichtbar. Das Papier ist rechtlich nicht bindend, klammert Verteidigung und nationale Sicherheit aus, schafft keine Beschaffungsauflagen für Unternehmen und begründet keine Investitions- oder Ausgabenpflichten für Mitgliedstaaten. Es nennt keine Fristen, keine Finanzierung und keine messbaren Ziele und überlässt die praktische Umsetzung späteren EU-Gesetzgebungsverfahren. Zentrale Begriffe wie “vertrauenswürdige Partner” oder “sensibelste Daten” bleiben unscharf, und viele Vorgaben stehen unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit und offener Märkte, was den verbindlichen Kern verwässert. Es wird daher ein Vermutlich ist es nur ein weiteres Paper, das vorerst keine Veränderung bewirkt.

17. Juni 2026 · 1 Minute · 167 Wörter

Cloud Souveränität

Benjamin Hilbricht und Oliver Voß schreibt in »C3A-Katalog: Die BSI-Kriterien für souveräne Clouds« für tagesspiegel.de Strategische Souveränität: Der Cloud-Anbieter muss EU- oder deutschem Recht unterliegen. Deutsche oder EU-Behörden müssen eine effektive Kontrolle vornehmen können. Wenn sich ein amerikanischer, chinesischer oder sonstiger Nicht-EU-Akteur in einen Cloud-Anbieter einkauft oder ihn übernimmt, muss das Unternehmen drei Monate im Voraus seine Kunden davor warnen. Rechtliche Souveränität: Einmal im Jahr muss der Cloud-Anbieter Nicht-EU-Gesetze identifizieren, die sich auf sein Geschäft auswirken, und eine Risikoanalyse vornehmen. Ein Beispiel wäre der US Cloud Act. Außerdem enthält der Abschnitt ein Kriterium für den Verteidigungsfall. Als souverän gelten Cloud-Anbieter, die Wissen, Fähigkeiten und Personal vorhalten, sodass der Staat die Cloud-Services im Verteidigungsfall selbst steuern kann. Datensouveränität: Dieser Punkt ist sehr umfangreich. Hier spezifizieren Kriterien, ob und wie viel Kontrolle die Kunden über die Metadaten und Daten haben und wo diese gespeichert werden. Es wird verlangt, dass der Cloud-Anbieter ein externes Management für kryptografische Schlüssel zulässt. Dadurch würde gewährleistet, dass er Kundendaten nicht selbst entschlüsseln kann. Auch die Möglichkeit, die Nutzeridentitäten außerhalb der Cloud zu managen, gilt als Muss. Betriebssouveränität: Auch dieser Punkt ist sehr umfangreich. Unter anderem finden sich hier die eingangs erwähnten Kriterien, dass die Rechenzentren 90 Tage lang ohne jegliche Verbindung zu Nicht-EU-Staaten laufen können müssen. „Wir müssen die Kabel zu den US-Backbones physisch rausziehen können und trotzdem muss ein Rechenzentrum in Europa betriebsfähig bleiben“, sagt BSI-Vize Caspers. Lieferketten: Hier müssen souveräne Unternehmen ihre Abhängigkeiten in Software, Hardware und Diensten inventarisieren und am besten einen dokumentierten Prozess für den Problemfall vorhalten. Technologische Souveränität: Hier verlangt das Bundesamt, dass es ein Backup des Quellcodes auf einem Speicher in der EU gibt. Der Code darf nicht älter sein als 24 Stunden und muss dokumentiert sein. Cloud-Anbieter, die in Deutschland tätig sein wollen, müssen für den Notfall eine Strategie vorhalten, wie sie ihre Dienste weiter liefern können. Zusätzlich können sie nachweisen, dass sie eigene Leute haben, die die Entwicklung und Wartung der Dienste übernehmen können, falls die Lieferung aus dem EU-Ausland abbricht. Der Artikel ist auch über das oben genannte Zitat hinaus interessant. Den C3A-Katalog kann man hier einsehen.

27. April 2026 · 2 Minuten · 349 Wörter

Dauerhaft überschritten

Stefan Krempl schreibt in »Beschleunigte Erderwärmung: Das 1,5-Grad-Ziel rückt in gefährliche Nähe« für heise.de Die Studie verdeutlicht zudem, wie eng das Zeitfenster für politische Gegenmaßnahmen geworden ist. Rahmstorf warnt eindringlich davor, dass bei einer Fortsetzung des aktuellen Erwärmungstempos die im Pariser Abkommen festgelegte 1,5-Grad-Grenze bereits vor dem Jahr 2030 dauerhaft überschritten werden könnte. Das Ziel, die Erwärmung deutlich unter zwei Grad zu halten, droht damit utopisch zu werden. ...

7. März 2026 · 1 Minute · 68 Wörter

Kein Bit

Reto Vogt schreibt in »Vogt am Freitag: Staubsauger« für dnip.ch Google baut Chrome zum ultimativen Fangnetz um. Der Browser mit Gemini-Integration ist nicht dazu da, uns das Lesen zu ersparen oder Dinge bequemer zu machen, sondern um sicherzustellen, dass kein Bit unseres Verhaltens mehr ungenutzt bleibt und dass Umsätze sowie Dividenden an Investor:innen weiterhin nachhaltig steigen. Vielleicht möchtest du Chrome nicht mehr verwenden.

13. Februar 2026 · 1 Minute · 63 Wörter

Software-Lizenzierung reduzieren

Andreas Donath schreibt in »KI frisst Software: Warum Aktien von Microsoft, SAP und Adobe an Wert verlieren« für golem.de Die Börse reagiert damit auf ein Narrativ, das an der Wall Street als “AI eats Software” bezeichnet wird. Investoren befürchten, dass KI-gestützte Agenten menschliche Arbeit ersetzen und damit die Nachfrage nach klassischer Software-Lizenzierung reduzieren könnten. Die Ankündigung von Claude Cowork durch Anthropic im Januar hat diese Sorgen verstärkt. Das Tool erstellt Berichte, verarbeitet Tabellen und extrahiert Informationen aus Screenshots. ...

25. Januar 2026 · 1 Minute · 128 Wörter