Ins Wanken

Microsoft: Großer Widerstand gegen US-Zugriff auf weltweite Cloud-Daten → Sie möchte durchsetzen, dass die US-Justiz global mit einer nationalen Richteranordnung auf Nutzerdaten von US-Firmen in der Cloud zugreifen darf – auch dann, wenn die Server im Ausland stehen. Laut der überwältigenden Mehrheit der Eingaben an den Supreme Court befindet sich die US-Regierung mit dem Ansinnen aber komplett auf der falschen Spur und brächte damit neben dem Datenschutz das internationale Rechtssystem ins Wanken. ...

22. Januar 2018 · 1 Minute · 92 Wörter

Metaminer

Metaminer soll datensammelnde Apps aufdecken → Die von Fraunhofer bald angebotene App soll ohne Rooten des Geräts auskommen und Tracking durch Apps effektiv verhindern. Dabei werden die Daten nach Angaben des Herstellers nur auf dem Gerät analysiert. Auch verschlüsselte Datenströme sollen nicht geöffnet werden, sondern lediglich anhand der Metadaten untersucht werden – also etwa, ob eine App mit einer bekannten Command-and-Control-Domain einer Malware kommuniziert. Nach aktuellem Stand wird Metaminer wohl nur unter Android laufen oder sich unter iOS an Sicherheitslücken bedienen müssen.

21. November 2017 · 1 Minute · 82 Wörter

Nur auf Stichproben

Apples Face-ID gefällt nicht nur grinsenden Einhörnern Apple überprüft zudem nicht den Quellcode aller Apps, sondern stützt sich nur auf Stichproben. „Die wahren Datenschutzprobleme haben mit dem Zugriff von Drittanbietern zu tun“, sagte Jay Stanley, leitender Politikanalyst bei der American Civil Liberties Union, der Nachrichtenagentur Reuters.

2. November 2017 · 1 Minute · 46 Wörter

Keine derartige Überwachung geplant

Handyüberwachung bei G20: Demonstranten ausspioniert → Diese Verfahren sind problematisch, weil auch Unbeteiligte technisch erfasst werden können. Außerdem erklärte die Bundesregierung vor dem Gipfel ausdrücklich, dass Sicherheitsbehörden keine derartige Überwachung geplant hätten. Trotzdem berichten Aktivisten, dass bei der „Welcome To Hell“-Demo am 7. Juli IMSI-Catcher zum Einsatz gekommen seien.

2. August 2017 · 1 Minute · 49 Wörter

Informationelle Selbstbestimmung

Überwachung mittels Keylogger – Verwertungsverbot → Die Beklagte hat durch dessen Einsatz das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistete Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG) verletzt. […]Die Beklagte hatte beim Einsatz der Software gegenüber dem Kläger keinen auf Tatsachen beruhenden Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung. Die von ihr „ins Blaue hinein“ veranlasste Maßnahme war daher unverhältnismäßig. ...

26. Juli 2017 · 1 Minute · 72 Wörter