Fast vollständig
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit schreibt in der Pressemeldung »HBDI: Microsoft 365 kann datenschutzkonform genutzt werden« Drittens behalte sich MS im DPA im Ergebnis umfangreiche Befugnisse vor, Daten ohne Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten und Daten – auch gegenüber Drittstaaten – offenzulegen. – MS hat sich im DPA verpflichtet, personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Anweisung des Kunden zu verarbeiten und hinsichtlich Offenlegungen sich der DS-GVO zu unterwerfen. […] Siebtens übermittle MS für den Betrieb von M365 personenbezogene Daten unzulässiger Weise in die USA und in andere Staaten. – Inzwischen verarbeitet MS die Daten fast vollständig im Europäischen Wirtschaftsraum. Die verbleibenden Datenübermittlungen in die USA und andere Staaten sind durch Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission und Standardvertragsklauseln gedeckt. ...