Schufa-Scorings
Der Einsatz des Schufa-Scorings für automatische oder teilautomatische Entscheidungen bezüglich Vertragsabschlüssen ist nach DSGVO unzulässig . Eine effektive Kontrolle ist kaum möglich. Verstöße gegen die DSGVO können Unternehmen mit Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.