0,375 Cent

Gema und Google streiten weiter über YouTube → Die Gema hat nun ein offizielles Schlichtungsverfahren beantragt. Dafür hat sie die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeschaltet. Das Amt ist bei Auseinandersetzungen über Urheberrechtsangelegenheiten in Deutschland laut Gesetz für eine neutrale Klärung und Prüfung zuständig. Es soll prüfen, ob die von der Gema geforderte Mindestvergütung angemessen ist. Die Gema fordert eine Per-Stream-Minimumvergütung von 0,375 Cent.– zeit.de 0,375 Cent pro aufgerufenen Stream finde ich tatsächlich gar nicht so hoch. Um ein vernünftiges Urteil bilden zu können, benötigt man die Information, was Google im Durchschnitt pro aufgerufenen Stream an Werbung verdient. ...

10. Januar 2013 · 1 Minute · 99 Wörter

Hinter dem Mond

Moritz Stückler für t3n: Man kann an dieser Stelle nicht anders, als zu vermuten, dass die Zuständigen das Internet und seine Prinzipien schlicht und einfach nicht verstanden haben und anscheinend auch nicht verstehen wollen. Immerhin ist das sowohl seitens der GEMA (YouTube-Lizenzstreit) als auch seitens des Landgerichts Köln (RedTube-Abmahnungen) nicht der erste absurde Vorstoß beziehungsweise das erste kritische Urteil für Internetnutzer. Wie weit hinter dem Mond leben diese Menschen? Und wie vermessen und überheblich muss man sein, um zu glauben, dass man mit so einer kleinen nationalen Behörde oder Institution einfach mal so das gesamte, globale Internet verändern könnte? ...

8. Februar 2012 · 1 Minute · 115 Wörter