Distanzunterricht

Angesichts einer möglichen vierten Welle bin ich gespannt, wie der Schulunterricht dieses Jahr aussehen soll. Im zweiten Jahr der Pandemie haben wir weiterhin kein Konzept für digitale Bildung, keine geimpften Kinder und keine Luftfilter. Folgende Passage habe ich in der Kolumne von Jan Fleischhauer auf fokus.de gelesen. Man muss in der Zeitung nur umblättern, um von der Ankündigung über die Wiedereinführung des Wechselunterrichts zu dem Bericht über die psychischen Probleme von Kindern und Jugendlichen zu gelangen. Die Zahl der psychisch auffälligen Kinder ist inzwischen so groß, dass nur wer akut in Not ist, einen Therapieplatz bekommt. „Akut in Not“ heißt: selbstmordgefährdet. Auch Kinder, die nicht an Depressionen leiden, haben es schwer, in den Schulalltag zurückzufinden. Am Wochenende wurde eine Studie publik, wonach die Qualität des Distanzunterrichts dem von Sommerferien entsprach. Jeder weiß, wie viel in den Sommerferien gelernt wird. ...

4. Juli 2021 · 1 Minute · 139 Wörter

Kinderschutz per Algorithmus

Zwei Forscherinnen von der University of Southern California (Kalifornien) und der Auckland University of Technology (Neuseeland) forschen an einer Art IT-gestützter Risikoeinschätzung für potenzielle Kindesmisshandlungen. Sozialämter sollen Zugriff auf dieses Berechnungsverfahren bekommen, um so bessere Entscheidungen zum Wohl des Kindes zu treffen. Dazu werteten sie rund 80.000 Missbrauchsfälle aus vier Jahren aus und entwickelten den Algorithmus. Natürlich gibt es auch generelle Kritik am Kinderschutz per Algorithmus. Da ist zum einen die Angst vor der Datenkrake. »Die Ämter erheben nicht mehr Daten als früher, der Algorithmus gewichtet sie nur«, wiegelt Putnam-Hornstein ab. Anders als Eckard Connects und die meisten Privatanbieter, die mit ihrer Technologie viel Geld verdienen, geben Putnam-Hornstein und Vaithianathan die Rechte an ihrem Algorithmus ab. – Michaela Haas am 20. Jul 2018 ...

20. Juli 2018 · 1 Minute · 169 Wörter

Eltern haften nicht für Kinder

Heute Grundsatzurteil – Musiktausch im Netz: Eltern haften nicht, wenn… → Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Endlich mal gute Nachrichten zu dem Thema Haftbarkeit bei Filesharing.

14. November 2012 · 1 Minute · 47 Wörter