10 Megabit
caschy schreibt in »Bundesnetzagentur verpflichtet Anbieter zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten« für stadt-bremerhaven.de Das Telekommunikationsunternehmen ist nun dazu verpflichtet, dem Kunden eine Mindestversorgung zur Verfügung zu stellen, die den gesetzlich definierten Standards entspricht. Dies beinhaltet eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und eine Upload-Geschwindigkeit von mindestens 1,7 Megabit. Die Latenzzeit für eine einfache Signalstrecke darf 150 Millisekunden nicht übersteigen. Der Anbieter muss diese Leistung zu einem bezahlbaren Verbraucherpreis anbieten, den die Bundesnetzagentur zuletzt auf rund 30 Euro pro Monat berechnet hat....