0,375 Cent

Gema und Google streiten weiter über YouTube → Die Gema hat nun ein offizielles Schlichtungsverfahren beantragt. Dafür hat sie die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeschaltet. Das Amt ist bei Auseinandersetzungen über Urheberrechtsangelegenheiten in Deutschland laut Gesetz für eine neutrale Klärung und Prüfung zuständig. Es soll prüfen, ob die von der Gema geforderte Mindestvergütung angemessen ist. Die Gema fordert eine Per-Stream-Minimumvergütung von 0,375 Cent.– zeit.de 0,375 Cent pro aufgerufenen Stream finde ich tatsächlich gar nicht so hoch. Um ein vernünftiges Urteil bilden zu können, benötigt man die Information, was Google im Durchschnitt pro aufgerufenen Stream an Werbung verdient.

10. Januar 2013 · 1 Minute · 99 Wörter

Mini-Filesharer

Mini-Filesharer – zum Abschuss freigegeben → Die Auffassung des Bundesgerichtshofs geht nun sogar noch einen Schritt weiter. Die obersten Zivilrichter lesen zwar auch, dass im fraglichen Paragrafen mehrfach von einem „gewerblichen Ausmaß“ die Rede ist. Sie definieren das jedoch mit einer Auslegung weg, die ich ganz offen als grenzwertig bezeichnen möchte. Man wird jedenfalls sehr lange suchen müssen, um in anderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs so ein Ausmaß an zweckgerichteter Rabulistik zu finden. ...

14. August 2012 · 1 Minute · 99 Wörter