Filterten aktiv Inhalte

EuGH-Urteil: The Pirate Bay verletzt selbst das Urheberrecht → Beispielsweise indexiere die Plattform die Dateien, damit sie von den Nutzern leichter gefunden und heruntergeladen werden können. Außerdem löschen die Betreiber veraltete oder fehlerhafte Torrent-Dateien und filterten aktiv bestimmte Inhalte. Da The Pirate Bay intensiv genutzt wird, könne man tatsächlich von einer “öffentlichen Wiedergabe” der Werke im Sinne der EU-Richtlinie sprechen. Zudem tun die Betreiber “in den auf dieser Plattform verfügbaren Blogs und Foren ausdrücklich ihr Ziel kund, den Nutzern geschützte Werke zur Verfügung zu stellen, und animieren diese dazu, Kopien dieser Werke zu erstellen”. ...

13. Juni 2017 · 1 Minute · 141 Wörter

Creative Commons Deutschland fordert keine Nennung von Namen in der HTML-Ansicht

Creative Commons Deutschland → Die Namensnennungsregeln, die in allen Creative Commons Public Licenses (CCPL) enthalten sind, sollen nicht bewirken, dass Werke, die technisch bedingt auch außerhalb des eigentlichen Nutzungskontextes separat abgerufen werden können, stets die Urheberbezeichnung auch im Werk selbst wahrnehmbar bzw. in der URL des Werkes aufweisen müssen. Soweit im eigentlichen Nutzungskontext, etwa einer Webseite, die Namensnennung lizenzkonform erfolgt, stellt es nach der Intention der Konstrukteure der CCPL keinen Lizenzverstoß dar, wenn das betreffende Werk aufgrund der genutzten Technik oder Übertragungsprotokolle auch separat darstellbar ist und dabei der Name des Urhebers nicht sichtbar wird. ...

28. Februar 2014 · 1 Minute · 133 Wörter

Geo-Sperren sind ausreichende Maßnahmen

Thomas Stadler für internet-law.de: Geo-Sperren stellen wirksame technische Maßnahmen im Sinne des Gesetzes dar, ihre Umgehung beinhaltet einen Verstoß gegen § 95a Abs. 1 UrhG. Dass der Stern online eine Anleitung zur Urheberrechtsverletzung anbietet, erscheint pikant. ««<Thomas Stadler ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aus Freising. Man könnte also sagen, die Meinung eines Experten. +HEAD Thomas Stadler ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aus Freising. Man könnte also sagen, die Meinung eines Experten. main ...

15. Februar 2014 · 1 Minute · 80 Wörter

0,375 Cent

Gema und Google streiten weiter über YouTube → Die Gema hat nun ein offizielles Schlichtungsverfahren beantragt. Dafür hat sie die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeschaltet. Das Amt ist bei Auseinandersetzungen über Urheberrechtsangelegenheiten in Deutschland laut Gesetz für eine neutrale Klärung und Prüfung zuständig. Es soll prüfen, ob die von der Gema geforderte Mindestvergütung angemessen ist. Die Gema fordert eine Per-Stream-Minimumvergütung von 0,375 Cent.– zeit.de 0,375 Cent pro aufgerufenen Stream finde ich tatsächlich gar nicht so hoch. Um ein vernünftiges Urteil bilden zu können, benötigt man die Information, was Google im Durchschnitt pro aufgerufenen Stream an Werbung verdient. ...

10. Januar 2013 · 1 Minute · 99 Wörter