Keine derartige Überwachung geplant

Handyüberwachung bei G20: Demonstranten ausspioniert → Diese Verfahren sind problematisch, weil auch Unbeteiligte technisch erfasst werden können. Außerdem erklärte die Bundesregierung vor dem Gipfel ausdrücklich, dass Sicherheitsbehörden keine derartige Überwachung geplant hätten. Trotzdem berichten Aktivisten, dass bei der „Welcome To Hell“-Demo am 7. Juli IMSI-Catcher zum Einsatz gekommen seien.

2. August 2017 · 1 Minute · 49 Wörter

Informationelle Selbstbestimmung

Überwachung mittels Keylogger – Verwertungsverbot → Die Beklagte hat durch dessen Einsatz das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistete Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG) verletzt. […]Die Beklagte hatte beim Einsatz der Software gegenüber dem Kläger keinen auf Tatsachen beruhenden Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung. Die von ihr „ins Blaue hinein“ veranlasste Maßnahme war daher unverhältnismäßig. ...

26. Juli 2017 · 1 Minute · 72 Wörter

22.000 Nutzer

AGBs nicht gelesen – 22.000 Nutzer müssen Klos putzen und Hunde knuddeln → 22.000 Nutzer waren mit den AGBs einverstanden. Nur einer einzigen Person ist der seltsame Unterpunkt aufgefallen, wie „Mashable“ berichtet. Das Unternehmen hat selbstverständlich nicht vor, die Nutzer zu diesen Tätigkeiten zu zwingen. Dennoch war die Aktion nicht ausschließlich als Witz gedacht. Schöne Marketingaktion, ich glaube aber nicht, dass sonderliche viele Menschen nun eher die AGBs lesen, bevor sie die Allgemeine Geschäftsbedingungen abnicken.

14. Juli 2017 · 1 Minute · 75 Wörter

Elektronische Fußfesseln

G20-Proteste: De Maizière fordert Fußfesseln für potenzielle Gewalttäter → Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat in der Debatte um die Gewalt beim G20-Gipfel in Hamburg strenge Meldeauflagen und elektronische Fußfesseln für potenzielle Gewalttäter gefordert. Wieder so eine völlig überspitzte und unsinnige Kampfansage.

14. Juli 2017 · 1 Minute · 41 Wörter

Mehrfach einen Rechtsbruch

Das WhatsApp-Urteil gegen eine Mutter betrifft uns (fast) alle → AGB von WhatsApp (nur zur Erinnerung: WhatsApp gehört Facebook) begehen wir alle mehrfach einen Rechtsbruch durch die Weitergabe der Telefonnummern Dritter an ein US-Unternehmen. Ohne die explizite Zustimmung der betreffenden Personen verletzen wir ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung, durch das Übertragen der Daten an ein Unternehmen bewegen wir uns in diesem Fall nicht mehr in einem rein privaten Bereich. Es gilt daher das Bundesdatenschutzgesetz, und wir sind als Nutzerinnen und Nutzer in der Haftung, denn wir wurden von WhatsApp auf all diese Tatsachen hingewiesen und haben zugestimmt. ...

29. Juni 2017 · 1 Minute · 152 Wörter