Ohne Rechteverletzung
Michael Linden schreibt in »ChatGPT kann ohne Rechteverletzung nicht trainiert werden« für golem.de OpenAI behauptet laut dem Bericht, dass praktisch jede Form des menschlichen Ausdrucks, von Blogbeiträgen bis hin zu Softwarecode, unter den Schutz des Urheberrechts fällt. Folglich, so argumentiert das Unternehmen, wäre die Entwicklung von KI-Systemen, die den Bedürfnissen der heutigen Gesellschaft gerecht werden, nicht möglich, wenn sie auf gemeinfreie Werke beschränkt wären, die vor über einem Jahrhundert geschaffen wurden. ...