Im bestehenden Zustand

iPhone gefunden: Kein Anspruch auf Freischaltung → Der Kläger sei nach Ablauf der sechsmonatigen Frist nun zwar der Eigentümer, habe das iPhone aber im bestehenden Zustand erworben. “Ein freigeschaltetes iPhone war zu keinem Zeitpunkt Fundgegenstand”, vermerkte die zuständige Richterin in ihrem Urteil. Ein Anspruch auf eine Freischaltung würde schließlich auch zu “erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken” führen, so die Richterin, da nach der Freischaltung “ein Zugriff auf sämtliche, auf dem Telefon befindliche Daten des ursprünglichen Eigentümers möglich wäre”. ...

1. Oktober 2017 · 1 Minute · 76 Wörter

locate the modules

Up next: Disposable IoT → The modules don’t need a GPS receiver to report their location: That’s all handled by Sigfox’s network. It’s able to locate the modules by comparing the strength of the signal received by its different base stations. For now it’s accurate to within a few kilometers for 80 percent of devices. Diese Chips könnten dem Logistikmarkt eine deutlichere Transparenz schaffen und gleichzeitig ein weiteres Sicherheitskriterium für mögliche Crowdsourcing-Lieferungen à la Uber bieten.

26. September 2017 · 1 Minute · 76 Wörter

Permanent alles mitzuhören

Hacker können alles über Amazon Echo mithören → Der Sicherheitsforscher Mark Barnes hat nun allerdings ein älteres Amazon-Echo-Gerät dazu gebracht, permanent alles mitzuhören. Dazu muss man physisch eine SD-Karte einsetzen und die Firmware von Amazon Echo umschreiben. Die Meldung überrascht zwar nicht, dennoch war es eine gute Entscheidung, vorerst kein Echo zu kaufen.

1. August 2017 · 1 Minute · 53 Wörter

Nicht wegen seiner Sicherheit

UK: WhatsApp ist nicht wegen der Verschlüsselung so beliebt → In einem Interview mit The Daily Telegraph hat Amber Rudd beschrieben, dass sich Nutzer überhaupt nicht dafür interessieren, ob ihr Messenger verschlüsselt ist. Sie argumentiert, dass WhatsApp nicht wegen seiner Sicherheit, sondern wegen seiner Verbreitung und der einfachen Bedienung so beliebt ist.

31. Juli 2017 · 1 Minute · 52 Wörter

Informationelle Selbstbestimmung

Überwachung mittels Keylogger – Verwertungsverbot → Die Beklagte hat durch dessen Einsatz das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistete Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG) verletzt. […]Die Beklagte hatte beim Einsatz der Software gegenüber dem Kläger keinen auf Tatsachen beruhenden Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung. Die von ihr „ins Blaue hinein“ veranlasste Maßnahme war daher unverhältnismäßig. ...

26. Juli 2017 · 1 Minute · 72 Wörter