Sind verpflichtet

Katharina Scholl beschreibt in ihrem Artikel »Aufsichtsbehörde zum Tätigwerden verurteilt« für dr-datenschutz.de einen äußerst interessanten Fall. Zwei wesentliche Punkte sind dabei besonders hervorzuheben: Unternehmen können sich ihrer Auskunftspflicht nach der DSGVO nicht dadurch entziehen, dass sie die betreffenden Daten einfach löschen. Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, bei Kenntnis von Verstößen tätig zu werden.

23. August 2024 · 1 Minute · 51 Wörter