Mit vergleichbaren Aufgaben

handelsblatt.com schreibt in »Bundestag beschließt klarere Regeln zur Bezahlung« Das Kernargument dieser Einschätzung: Auch für leitende Betriebsräte dürfe als Vergütungsmaßstab nur dasjenige Niveau herangezogen werden, auf dem Beschäftigte mit vergleichbaren Aufgaben stünden - und zwar zu Beginn der jeweiligen Tätigkeit. Interessantes Urteil: Es bleibt offen, an welche vergleichbaren Aufgaben die Bezahlung angepasst werden soll – ob an außertarifliche Manager oder leitende Tarifbeschäftigte. Dies wird wohl individuell zwischen Arbeitgebern und Sozialpartnern verhandelt werden müssen. ...

28. Juni 2024 · 1 Minute · 73 Wörter

Eigene private Accounts

Das Arbeitsgericht Hamburg entscheidet1, dass die bloße Erlaubnis zur Nutzung von ChatGPT über private Accounts samt interner Richtlinie keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme ist, weil weder eine Regelung der betrieblichen Ordnung noch eine technische Überwachungseinrichtung oder ein relevanter Gesundheitstatbestand (§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 6, 7 BetrVG) vorliegt. ChatGPT und auch andere Systeme der generativen Künstlichen Intelligenz werden dabei nicht auf den Computersystemen der Beteiligten zu 2. installiert. Die Nutzung der vorgenannten Tools erfolgt mittels Webbrowser und erfordert lediglich die Anlegung eines Accounts auf dem Server des jeweiligen Herstellers. Wollen die Mitarbeiter der Beteiligten zu 2. ChatGPT nutzen, müssen diese eigene, private Accounts anlegen. Dienstliche Accounts werden von der Beteiligten zu 2. zurzeit nicht erteilt. Sofern die Nutzung Kosten verursacht, müssen diese die Arbeitnehmer tragen. Die Beteiligte zu 2. hat keine Informationen, welcher ihrer Mitarbeiter einen Account eingerichtet hat; wann, in welchem Zusammenhang und wie lange er das Tool nützt und welche Informationen er gegenüber dem System preisgibt. ...

21. Januar 2024 · 1 Minute · 200 Wörter